|
Politik und Zeitgeschichte
|
||||||
| UNO |
Das System der Vereinten Nationen |
||||||
|
Die Hauptorgane
Die UNO verfügt über sechs Hauptorgane: 1. Die Generalversammlung Der Generalversammlung (GV) - auch Vollversammlung genannt - gehören alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen an. Ihre Beschlüsse sind völkerrechtlich nicht bindend. Mit der Aufnahme Montenegros am 26. Juni 2006 als jüngstes UN-Mitglied umfasst die GV nunmehr 192 Mitglieder. 2. Das Generalsekretariat An der Spitze des Sekretariats steht der Generalsekretär der Vereinten Nationen, der auf Vorschlag des Sicherheitsrats von der Generalversammlung für eine fünfjährige Amtszeit gewählt wird. Seit 01. Januar 2007 ist Ban Ki-moon (Süd-Korea) der achte Generalsekretär der Vereinten Nationen. Sein Vorgänger, Kofi Annan (1997-2007), hat - zusammen mit den Vereinten Nationen - 2001 den Friedensnobelpreis erhalten. Der Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Die Charta der Vereinten Nationen bestimmt 5 Staaten zu ständigen Mitgliedern des Rats. Die anderen 10 Mitglieder werden von der Generalversammlung für eine jeweils zweijährige Amtszeit (volle Kalenderjahre) gewählt.
Allein der UN-Sicherheitsrat kann völkerrechtlich bindende Beschlüsse fassen. Die Präsidentschaft im UN-Sicherheitsrat wechselt monatlich zwischen allen 15 Mitgliedern. So hatte z.B. Deutschland (nichtständiges Mitglied 2003/2004) im Februar 2003 zu Beginn des dritten Golfkriegs die Präsidentschaft inne. Der Sicherheitsrat ist dringend reformbedürftig. Eine detaillierte Übersicht über die Reform-Problematik des UN-Sicherheitsrates finden Sie hier. 4. Der Wirtschafts- und Sozialrat Der Wirtschafts- und Sozialrat umfasst 54 Mitglieder, die von der Generalversammlung für eine dreijährige Amtszeit gewählt werden. Jedes Jahr wechseln 18 Mitglieder des Rats. Die Amtszeit der Mitglieder endet jeweils am 31. Dezember des Jahres. 5. Der Internationale Gerichtshof Der Internationale Gerichtshof hat 15 Mitglieder, die sowohl von der Generalversammlung als auch vom Sicherheitsrat für eine neunjährige Amtszeit gewählt werden. Die Amtszeit der Richter des Internationalen Gerichtshofs endet am 5. Februar des Jahres. 6. Der Treuhandrat Der Treuhandrat (auch: Treuhandschaftsrat) hat fünf Mitglieder: China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA. Mit der Unabhängigkeit von Palau, dem letzten verbliebenen Treuhandgebiet der Vereinten Nationen, hat der Rat am 1. November 1994 de facto seine Arbeit eingestellt. Kommentar Das System der UN bedarf dringend der Reform. Der Reformbericht des UN-Generalsekretärs hatte 2005 die Empfehlungen der UN-Reformkommission (Hochrangige Arbeitsgruppe) aufgegriffen und diese auf dem 60-Jahre-UNO-Gipfel im September 2005 vorgelegt. Allerdings gebar der kreisende UN-Berg nur ein paar kleine Mäuschen. Zwar wurden u.a. die Auflösung des o.a. Treuhandrates und die Streichung der sog. Feindstaatenartikel ("Feindstaatenklauseln") beschlossen, jedoch wäre hierzu eine Änderung der UN-Charta notwendig, deren Durchführung aus unterschiedlichen Gründen nach wie vor in weiter Ferne liegt ... Die Einsetzung des Menschenrechtsrats (Human Rights Council - HRC) ist einer der wenigen Vorschläge zur Reform der UN, der von der UN-Generalversammlung im September 2005 angenommen und 2006 auch umgesetzt wurde. Der Menschenrechtsrat löst die wenig erfolgreiche Menschenrechtskommission ab. Er hat 47 Mitglieder und nahm seine Arbeit am 19. Juni 2006 auf. Obwohl als "Rat" auf einer hohen institutionellen Ebene angesiedelt ist er kein Hauptorgan der UN. (Mit Dank und Gruß in den "hohen Norden") ... |
||||||
|
|
|||||||
|
Stand: |
|