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Hintergrund
- Struktur und Arbeitsweise des UN-Sicherheitsrates sind nicht mehr zeitgemäß und müssen dringend reformiert werden - dies ist die überwiegende Meinung sowohl in der akademischen als auch in der politischen Welt.
- Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des UN-Sicherheitsrates wurde in der "Millenniumserklärung" 2000 ebenso wie in der Abschlusserklärung des 60. UN-Weltgipfels 2005 der Staats- und Regierungschefs ausdrücklich unterstrichen.
Mitglieder
- Der Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern.
- Die 5 ständigen Mitglieder sind durch die Charta der Vereinten Nationen vorgegeben: Frankreich, Großbritannien, USA, Russland und China. Diese fünf Staaten verfügen als einzige über ein Veto-Recht. Alle fünf ständigen Mitglieder sind Atomwaffenstaaten.
- Die 10 nichtständigen Mitglieder werden von der Generalversammlung für eine jeweils zweijährige Amtszeit (volle Kalenderjahre) nach einem Regionalschlüssel gewählt. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder.
- Die Präsidentschaft im UN-Sicherheitsrat wechselt monatlich zwischen allen 15 Mitgliedern.
Fakten
- Der Sicherheitsrat ist das ranghöchste Entscheidungsgremium der Vereinten Nationen - der "Weltpolizist" sui generis.
- Der Sicherheitsrat ist gemäß Charta der UN für "die internationale Sicherheit und den Weltfrieden" verantwortlich.
- Nur der Sicherheitsrat kann völkerrechtlich bindende Resolutionen verabschieden und Maßnahmen bis hin zum Einsatz militärischer Mittel beschließen.
Analyse
Die politischen Machtverhältnisse im Sicherheitsrat sind überholt, in Teilen undemokratisch und nicht mehr repräsentativ.
Überholt, weil
- die Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates nicht die Realitäten und die geopolitische Weltordnung von heute, sondern die Sieger-Verlierer-Situation am Ende des Zweiten Weltkriegs wiederspiegelt. Damit mangelt es ihm an Legitimität;
- die Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates weder die Veränderungen in den Beiträgen der Mitgliedstaaten zu Frieden und Sicherheit, noch den zunehmenden Anteil aller Weltregionen an den internationalen Angelegenheiten adäquat reflektiert.
In Teilen undemokratisch, weil
- die ständigen Mitglieder weder gewählt wurden, noch gewählt werden;
- die ständigen Mitglieder durch ihr Veto-Recht ein "Macht-Monopol" besitzen, dass ihnen erlaubt, alle ihnen nicht genehmen Beschlüsse zu verhindern.
Nicht repräsentativ, weil
- die Zusammensetzung des Sicherheitsrates nicht die Tatsache reflektiert, dass sich die Mitgliedschaft der UN seit ihrer Gründung 1945 nahezu vervierfacht hat (50 : 192);
- große Weltregionen wie Afrika, Lateinamerika, Karibik und Asien (und damit nahezu zwei Drittel der Weltbevölkerung) nicht angemessen repräsentiert sind.
Eines der Probleme: Während der Wunsch Deutschlands und Japans nach einem ständigen Sitz durch die Generalversammlung der UN weitgehende Unterstützung findet, ist die Erweiterung des Sicherheitsrates durch Staaten aus anderen Weltregionen heftig umstritten. So gibt es weder in Afrika noch in Asien oder Südamerika Einigkeit darüber, welche Staaten diese Regionen ständig in dem Gremium vertreten sollen;
- große Länder wie Indien (mit über einer Milliarde Einwohnern die größte Demokratie der Welt) überhaupt nicht repräsentiert sind;
- Europa zweifach überrepräsentiert ist: Zum einen durch den Sitz von zwei der fünf ständigen Mitglieder (Frankreich und Großbritannien), zum anderen durch den Sitz von drei der zehn nichtständigen Mitgliedern.
Letztere werden von der Generalversammlung nach einem noch aus den Zeiten des Kalten Krieges stammenden Regionalschlüssel gewählt (jeweils zwei "west"-europäische Länder und ein "ost"-europäisches Land).
Damit stellt Europa mit insgesamt fünf Staaten ein Drittel der Mitglieder für den Sicherheitsrat, obwohl sein Anteil in der UN-Generalversammlung nur etwa 25 % und an der Weltbevölkerung nur etwa 10 % beträgt.
Folgerungen
- Grundlegende Reformen des UN-Sicherheitsrates sind notwendig, wenn das UN-System als Ganzes seine Autorität bewahren und verstärken will.
- Hierzu gehört vor allem eine Erweiterung des UN-Sicherheitsrates um neue ständige und nichtständige Mitglieder.
- Auch die neuen ständigen Mitglieder müssen ein Veto-Recht erhalten, damit es nicht zu einer dreifachen unterschiedlichen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat kommt.
- In diesem Zusammenhang ist eine Reform des Veto-Verfahrens wie auch der gesamten Arbeitsweise des Sicherheitsrates dringend geboten.
- Beim Veto-Verfahren wäre in einem ersten (allerdings schwachen) Schritt die Offenlegung einer eingehenden Begründung des Vetos denkbar; im weiteren könnte z.B. die Festschreibung eines doppelten Vetos (also durch mindestens zwei ständige Mitglieder) zu größerer Legitimität der Entscheidungen des Sicherheitsrates führen.
- Zwischenlösungen, wie z.B. die Erhöhung der Anzahl der Sitze lediglich der nichtständigen Mitglieder, könnte große Weltregionen wie Afrika, Lateinamerika, Karibik und Asien für immer auf den Status nichtständiger Mitgliedschaft beschränken.
Details zur Reformproblematik siehe hier.
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