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Politik und Zeitgeschichte
Kriege und Waffen

Abrüstung und Rüstungskontrolle

     
Die Entwicklung der Rüstungkontrollagenda

Die Entwicklung der Rüstungskontrollagenda

Keine Angst - nicht verzagen ;-) Die nebenstehende Grafik ist nur etwas für SEHR interessierte Leser! Sie strotzt zwangsläufig nur so vor Abkürzungen und englischen Fachbegriffen, macht aber zugleich deutlich, wie komplex und vielschichtig das derzeit nicht sehr medienattraktive Abrüstungs- und Rüstungskontrollthema ist.

Sollten Sie sich dennoch in die schwierige Materie hineinknien wollen und der Unterstützung bedürfen, wenden Sie sich bitte an den Webmaster (Email-Adresse siehe Startseite).

Risiken der Verbreitung von Waffen und Einsatzmitteln

Die Risiken der Verbreitung von militärischen Mitteln

Die Grafik stellt den Versuch dar, die Risiken der Zugriffsmöglichkeiten und der Einsatzwahrscheinlichkeiten von militärischen Mitteln sowohl durch staatliche als auch durch nichtstaatliche Akteure zu analysieren. Ein zugegebenermaßen subjektives - nichtsdestoweniger aber unverzichtbares - Unterfangen.

Wer es etwas übersichtlicher mag: Hinter dem nebenstehenden Icon verbirgt sich eine einfachere (damit aber auch diskussionswürdigere) Übersicht über die o.a. Risken. Bitte Icon anklicken.

Die Risiken der Verbreitung von militärischen Mitteln

Da die Erkenntnisse über ABC-Waffen (atomare, biologische und chemische Massenvernichtungswaffen [MVW] ) in Problemstaaten immer wieder in Zweifel gezogen werden und als rein spekulativ oder manipuliert betrachtet werden (im Fall Irak 2003 auch zu Recht), können die folgenden Überlegungen als Maßstab für die eigene Beurteilung herangezogen werden:

  1. Der militärische Einsatz ballistischer Raketen macht nur "Sinn", wenn ihre Gefechtsköpfe mit atomaren, biologischen oder chemischen Mitteln (ABC-Waffen) bestückt werden. Ein lediglich konventioneller Gefechtskopf wäre kein "Kosten-Nutzen-effektiver" Einsatz.

  2. Kein Staat wird gezwungen, militärisch nutzbare ballistische Raketen zu erwerben oder zu herzustellen. Wer dies dennoch tut, verfolgt damit eine Absicht. Diese Absicht kann letztlich nur sein, die Option zum Einsatz von Massenvernichtungsmitteln zu erhalten.

  3. Daraus folgt: Jedes Land, dass militärisch nutzbare (insbesondere weitreichende) ballistische Raketen erprobt, erwirbt, baut oder besitzt, will sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Massenvernichtungsmittel beschaffen oder hat diese bereits in seinem Arsenal.

Ausgenommen von diesen Überlegungen sind Staaten bzw. Staatengruppen, die vertraglich auf ABC-Waffen verzichtet haben und/oder deren Raketenprogramme ausschließlich friedlichen Zwecken dienen, und die sich zur Überprüfung der Einhaltung dieser Bedingungen jederzeit einem internationalen Kontrollregime unterwerfen.

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Stand: 29.10.2011