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Politik und Zeitgeschichte
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| Bundeswehr |
Bundeswehrreform - BMVg und nachgeordneter Bereich |
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BMVg neu Gezeigt wird die geplante Organisationsstruktur des reformierten und zugleich verkleinerten Verteidigungsministeriums (BMVg).
Die politische Ebene besteht aus Verteidigungsminister, zwei Staatsekretären und zwei Parlamentarischen Staatssekretären. Der Generalinspekteur ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr, ihr höchster Repräsentant und der militärische Berater der Ministers und der Bundesregierung. Die Teilstreitkräfte / Organisationsbereiche sowie das Einsatzführungskommando sind dem Generalinspekteur in jeder Hinsicht unterstellt. Er ist damit zugleich truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten/Soldatinnen. |
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| Die neuen Kommandos
Die früheren Führungsstäbe der Teilstreitkräfte / Organisationsbereiche werden zu Kommandos, verschlankt und sind nicht mehr Teil des Ministeriums. Entsprechend gibt es fünf Kommandos an folgenden Standorten
Ein sechstes Kommando ist das Einsatzführungskommando, das unmittelbar dem Generalinspekteur untersteht. Die nachgeordneten Bereiche der neuen Kommandos werden neustrukturiert, ebenfalls verschlankt und sollen damit effizienter gemacht werden. Insgesamt soll ein breites "Fähigkeitsprofil" erhalten werden und durch Priorisierung der Fähigkeiten die Durchhaltefähigkeit für den Einsatz abgestuft gestärkt werden. Die Zuordnung verschiedener Fähigkeiten auf die Teilstreitkräfte / Organisationsbereiche soll optimiert werden. Hierunter fällt - für uns besonders beeindruckend und von uns als ein Höhepunkte der Fähigkeitsoptimierung verstanden - die "Zusammenfassung der Militärmusik in der Streitkräftebasis". Na denn ... |
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| BMVg light
Um mit gutem Beispiel voran zu gehen ist neben der Neustruktur des BMVg auch eine Verkleinerung des Ministeriums geplant. Der Trick: Durch die "Auslagerung" der vormals unmittelbar zum Ministerium gehörenden Führungsstäbe (jetzt Kommandos - siehe oben) erklärt sich im Wesentlichen die geplante Verkleinerung des BMVg von etwa 3.500 auf künftig ca. 2.000 militärische und zivile Mitarbeiter. |
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| Berlin/Bonn-Gesetz oder Tarnen und Täuschen
Das Bundesministerium der Verteidigung hat zwei Dienstsitze: Den ersten auf der Hardthöhe in Bonn und den zweiten im Berliner Bendlerblock. Die Aufteilung des Ministeriums auf diese zwei Dienstsitze beruht auf Regelungen des Berlin/Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994. Hierin ist für die sechs Ministerien mit erstem Sitz in Bonn u.a. festgelegt, dass dort "...der größte Teil der Arbeitsplätze (...) erhalten bleibt.“ Dementsprechend befindet sich bislang der weitaus größere Anteil des BMVg mit rund 3.000 Dienstposten am ersten Dienstsitz in Bonn. Die geplante Neuorganisation des BMVg sieht vor, dass in Berlin bis zu 1.250 Dienstposten, in Bonn etwa 750 Dienstposten sein sollen. Wie macht man daraus den "größeren Teil der Arbeitsplätze"? Der Trick: Als der Umzugsbeschluss nach Berlin 1991 gefasst und das Bonn/Berlin-Gesetz 1994 verabschiedet wurde, hatte das BMVg etwa 5.000 Mitarbeiter. Wenn nun 1.250 Dienstposten für Berlin vorgesehen sind, sind das gerade einmal 25 Prozent - also deutlich der "kleinere" Teil der Arbeitsplätze. So einfach ist das ... |
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