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Politik und Zeitgeschichte
Poliitisches System der EU

Der Vertrag von Lissabon auf einen Blick

     
Vertrag von Lissabon - das Dokument

Vorbemerkung

Die wichtigsten Merkmale des "Vertrags von Lissabon" (Lissabonvertrag) sind nachfolgend in Textform wiedergegeben. Die institutionelle und politische Neuausrichtung der EU, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergibt, finden Sie mit Grafiken unterlegt in den beiden internen Webseiten

Die Kernelemente des Lissabonvertrags

  • Ziele
    Mit dem Vertrag von Lissabon soll die Effizienz und die demokratische Legitimität der erweiterten Union sowie die Kohärenz ihres auswärtigen Handelns erhöht werden.

  • Verträge
    Der "Vertrag über die Europäische Union" (EUV) und der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) sind die Basis, auf denen die Union beruht.

  • Rechtspersönlichkeit der Union
    Die Union tritt an die Stelle der Gemeinschaft, deren Nachfolgerin sie ist. Der Ausdruck "Gemeinschaft" wird durchgängig durch den Ausdruck "Union" ersetzt. Die EU erhält eine einheitliche Rechtspersönlichkeit.

  • Präsident
    Ein "Präsident des Europäischen Rats" wird für 2 ½ Jahre gewählt und übernimmt den Vorsitz im Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten).

  • "Außenminister"
    Ein "Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" wird vom Europäischen Rat ernannt. Mit Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten wird er aber nicht mehr, wie im gescheiterten Verfassungsvertrags vorgeschlagen, "Europäischer Außenminister" heißen. Er ersetzt den jetzigen "Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik". Der künftige Hohe Vertreter führt den Vorsitz im wichtigen "Rat für Auswärtige Angelegenheiten" und ist gleichzeitig als Vizepräsident der Kommission zuständig für den Bereich Außenbeziehungen (sogenannter Dreifachhut).

  • EU-Kommission
    Die Zahl bleibt unverändert bei derzeit 27 - d.h. ein Kommissar je Mitgliedsland inklusive Präsident und Vizepräsident(en). Der ursprüngliche Plan, die Zahl der EU-Kommissare ab 2014 von derzeit 27 auf dann zwei Drittel der Zahl der EU-Mitgliedsländer zu reduzieren (bei einer EU-27 wären dies 18), wird auf unbestimmte Zeit verschoben.

  • Ministerrat
    Mehrheitsentscheidungen mit der "doppelten Mehrheit" werden ab 2014 (mit einer Übergangszeit bis 2017) eingeführt. Dann gilt: Für eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) sind 55 Prozent der Stimmen erforderlich, die gleichzeitig 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren müssen.

  • Europäisches Parlament
    Im Gesetzgebungsverfahren wird das Mitentscheidungsverfahren zum Regelfall. Damit ist das Europäische Parlament gleichberechtigt mit dem Ministerrat.

  • Subsidiaritätsprinzip
    Das Mitspracherecht der nationalen Parlamente im europäischen Gesetzgebungsverfahren wird verbessert. Damit soll insbesondere das Subsidiaritätsprinzip (Entscheidungen so weit "unten" wie möglich) gestärkt werden.

  • Gesetzgebungskompetenzen
    Die in der Verfassung festgelegten Zuordnungen der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Union und Mitgliedsländern bleiben erhalten.

  • Grundrechtecharta
    Die Grundrechtecharta wird nicht Teil des EU-Reformvertrags, in 26 Ländern jedoch geltendes Recht. Ausnahme: Großbritannien.

  • Bürgerbegehren
    Das Bürgerbegehren wird eingeführt.

  • Klimaschutz
    Die Energie- und Klimaschutzpolitik als Ziel der Union sind in die Verträge eingearbeitet.

  • Symbole
    Mit Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten und der Sorge in manchen Ländern vor einem europäischen Superstaat werden die europäischen Symbole nicht mehr in dem Lissabonvertrag erwähnt. Flagge, Hymne und Europatag werden aber wie bisher weiter verwendet; sie sind auf Grund von Beschlüssen des Ministerrates zu europäischen Symbolen erklärt worden.

  • Austrittsmöglichkeit
    Jeder Mitgliedstaat hat das Recht, aus der Europäischen Union auch wieder auszutreten. Er muss darüber allerdings Verhandlungen führen.

Kommentar

Trotz aller Fortschritte bleibt der Vertrag von Lissabon weit hinter den Reformvorschlägen des "Vertrags über eine Verfassung für Europa" (kurz: Verfassungsvertrag) zurück. Letzterer war nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr haltbar.

Das Verfassungskonzept, das darin bestand, alle bestehenden Verträge aufzuheben und durch einen einheitlichen Text mit der Bezeichnung "Verfassung" zu ersetzen, musste bedauerlicherweise aufgegeben werden.

Die Grundstruktur des Verfassungsvertrags und die ursprünglich geplanten Anteile der einzelnen Politikbereiche können Sie der internen Webseite entnehmen


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Stand: 11.12.2011