|

|
|
|
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Die Grafik vergleicht schematisch die wichtigsten Institutionen, Mitgliedschaften und Strukturen von EU (linker Block) und Deutschland (rechter Block). Die vergleichbaren Gemeinsamkeiten sind in gleicher Farbgebung.
Am besten beginnen Sie den Vergleich jeweils von rechts nach links:
- Institutionen
In der jeweils rechten Reihe zeigt die Farbgebung der wichtigsten hier ausgewählten Institutionen (Zentralbanken, Gerichtshöfe und Rechnungshöfe), dass bei einem Vergleich kein grundlegender struktureller Unterschied erkennbar ist.
- Mitgliedschaften
Bei der jeweils mittleren Reihe werden ebenfalls strukturelle Gemeinsamkeiten deutlich. Im Rahmen der EU verschiebt sich die Struktur des Systems sozusagen lediglich eine Stufe nach oben.
Grundkomponenten des föderalen deutschen Systems sind die Länder (im allgemeinen Sprachgebrauch meist als Bundesländer bezeichnet). Gewählt werden Landesparlamente, die ihrerseits Landesregierungen bestimmen. Deren Vertreter bilden den Bundesrat.
Grundkomponenten des EU-Systems sind die Mitgliedstaaten. Gewählt werden nationale Parlamente, die ihrerseits die Staatsregierungen bestimmen. Staats- bzw. Regierungschefs bilden den Europäischen Rat.
- Strukturen
Der entscheidende Bruch zwischen beiden Systemen wird in der jeweils linken Spalte deutlich.
Parlament: Zwar wird auch in der Europäischen Union ein Parlament gewählt, dieses bestimmt aber keine europäische Regierung - denn diese existiert nicht.
Kommission: Die Europäische Kommission, die fälschlicherweise häufig als Regierung angesprochen wird, ist realiter eine Mischung aus regierungsähnlichem Gremium und einer Art Geschäftsführung. Zwar wird hier, zusammen mit dem Rat der EU (Ministerrat), die eigentliche Arbeit geleistet, jedoch wird die Kommission nicht gewählt, sondern vom Europäischen Rat bestimmt. Das Europäische Parlament hat lediglich eine Zustimmungs- bzw. Ablehnungsoption. Immerhin kann es seit dem Vertrag von Lissabon auch einen Misstrauensantrag stellen und darf den vom Europäischen Rat vorgeschlagenen Präsidenten der Kommission wählen.
Präsident: In der EU existiert, anders als in der Bundesrepublik Deutschland, kein echter Präsident, sondern lediglich ein "Präsident des Europäischen Rates" (der ursprüngliche Verfassungsvertrag sah einen Präsidenten der "Europäischen Union" vor). Dieser Präsident wird nicht gewählt, sondern von Europäischen Rat bestimmt.
Europäischer Rat: Die Grafik verdeutlicht die Machtfülle des Europäischen Rates, der sowohl den Präsidenten des Europäischen Rates als auch die Zusammensetzung der Europäischen Kommission bestimmt. Daraus folgt: Der Nationalstaat, hier in Person der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer, ist und bleibt der eigentliche Entscheidungsträger der Union und - wie nicht zuletzt das Beispiel Großbritannien zeigt - oft der Hemmschuh für eine zeitgemäße Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Politiken.
Kommentar
Bleibt also die Frage nach der sogenannten Finalität der EU: Bundesstaat oder Staatenbund?
Tatsächlich haben wir, betrachtet man die Politikfelder und Verantwortlichkeiten der EU, bereits heute eine Mischform aus inter- und supranationaler Organisationsstruktur.
Wie die EU letztendlich aussehen wird, wird sich sui generis entwickeln, und die kommenden Jahrzehnte und Generationen werden darüber entscheiden. Die Politiker müssen die Europäische Union so weiterentwickeln, dass diese weiterhin akzeptiert wird und sich den sich verändernden Rahmenbedingungen der nächsten Jahre/Jahrzehnte anpassen kann ...
|
|