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Politik und Zeitgeschichte
EU-Basisdaten

EU-Beitrittskriterien

     
  
Beitrittskriterien für die Aufnahme in die EU - die Kopenhagen-Kriterien

    Der Europäische Rat traf auf seiner Tagung in Kopenhagen im Juni 1993 die grundsätzliche Entscheidung über die künftige Erweiterung der Europäischen Union um die damals assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas.

Mit diesen sogenannten Kopenhagen-Kriterien wurden für alle künftigen Erweiterungsprozesse drei grundsätzliche Kriterien festgelegt, die Beitrittskandidaten als Voraussetzung für die Mitgliedschaft erfüllen müssen.

1. Politisches Kriterium
Institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten.
2. Wirtschaftliches Kriterium
Funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
3. Kriterium der Übernahme des Besitzstandes der EU
Übernahme der aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und der Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion.

Diese Kopenhagen-Kriterien stellen natürlich nur ein grobes Raster dar. In den eigentlichen Verhandlungen müssen etwa 3 Dutzend Politikbereiche, sogenannte Kapitel abgearbeitet werden - mit Zig-Tausenden Einzelaspekten des zu übernehmenden Besitzstandes (z.B. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) - im EU-Jargon als "aquis communitaire" (gemeinsamer Besitzstand) bezeichnet.

Hinzu kommt: Die Beitrittskriterien sind "politische" Kriterien, d.h. sie müssen mit einer vertretbaren Großzügigkeit aus- und angelegt werden. Man stelle sich nur vor, das wirtschaftliche Kriterium wäre bei der deutschen Wiedervereinigung auf die Wettbewerbsfähigkeit der DDR konsequent angelegt worden - wir würden noch heute auf die Wiedervereinigung warten...

1995 hat der Europäische Rat von Madrid präzisiert, dass ein Kandidatenland außerdem in der Lage sein muss, die EU-Regeln und Vorschriften umzusetzen. Ein Beitritt setzt insbesondere voraus, dass das Kandidatenland durch Anpassung seiner Verwaltungsstrukturen die Bedingungen für seine Integration geschaffen hat.

Auf der anderen Seite hat sich inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass auch die EU überhaupt in der Lage sein muss, neue Mitglieder aufzunehmen. Hierzu zählt vor allem, dass die Effizienz ihrer Organe und Entscheidungsverfahren gewährleistet bleibt, gemeinsame Strategien in allen Bereichen weiterhin umgesetzt werden können, und die Finanzierbarkeit der Politiken der EU sichergestellt ist.

Eckdaten der EU-Erweiterung nach 1993

1993
Der Europäische Rat in Kopenhagen erklärte die Beitrittsanträge der mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) als rechtmäßig. Damit verpflichtete sich die Europäische Union zu einem der ehrgeizigsten Projekte ihrer Geschichte.

1997
Der Europäische Rat in Amsterdam sprach sich dafür aus, die Beitrittsverhandlungen 1998 zu eröffnen und nahm in Luxemburg die Beitrittsgesuche von zunächst zehn Bewerberländern an.

1998
Die Beitrittsverhandlungen begannen mit einer ersten Runde von sechs Ländern: Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Fünf weitere Länder sollen in einer zweiten Runde folgen: Bulgarien, Lettland, Litauen, Slowakei, Rumänien. Als sechstes Land kam Malta, das seinen Beitrittsantrag im September 1998 neu stellte, hinzu.

2004
Alle Bewerberländer mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien wurden am 1. Mai 2004 in die EU aufgenommen. Zugleich wurden Kroatien und Mazedonien als Beitrittskandidaten akzeptiert.

2005
Die Beitrittsverhandlungen mit den Kandidatenländern Türkei und Mazedonien begannen am 3. Oktober 2005. Der Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien wurde ausgesetzt und an die Bedingung der kroatischen Zusammenarbeit mit dem Haager Kriegsverbrechertribunal geknüpft.

2007
Der Beitritt von Bulgarien und Rumänien erfolgte am 1. Januar 2007.

2011
Der Europäische Rat unterzeichnete am 9. Dezember 2011 den Beitrittsvertrag mit Kroatien. Nach Ratifizierung in allen EU-Mitgliedstaaten ist der Beitritt für den 1.Juli 2013 vorgesehen.

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Stand: 09.12.2011