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Politik und Zeitgeschichte
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| Politisches System |
Bundestagswahl 2009 |
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Amtliches Wahlergebnis 2009 Die Grafik zeigt
Die untere Grafik gibt in gleicher Anordnung die Ergebnisse der Bundestagswahl 2005 wieder und ermöglicht so einen schnellen Überblick über die Veränderungen. |
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Ergebnisse 2009 in Tabellenform
Der neugewählte 17. Bundestag umfasst 598 Abgeordnete zuzüglich 24 Überhangmandate, also insgesamt 622 Abgeordnete (2005: 614 Abgeordnete). Die Überhangmandate verteilen sich auf die CDU (21) und die CSU (3). Diese Parteien erhielten, vereinfach gesagt, zusammen durch Direktmandate mehr Sitze als ihnen nach ihren Zweitstimmen-Prozentanteile normalerweise zugestanden hätte. Die Wahlbeteiligung lag 2009 bei nur 70,8 Prozent (2005: 77,7 Prozent). Kurzanalyse Die sogenannte Tigerentenkoalition aus CDU/CSU und FDP verfügt mit zusammen 332 Sitzen über eine komfortable Mehrheit. Im neuen Bundestag liegt die absolute Mehrheit liegt bei 312 Sitzen, die Zweidrittel-Mehrheit bei 415 Sitzen. Die Grünen sind trotz beachtlicher Zugewinne die kleinste der drei Oppositionsparteien. Überhangmandate Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei bei einer personalisierten Verhältniswahl durch Direktwahl in den Wahlkreisen mehr Mandate erringt, als ihr gemäß dem Ergebnis der Verhältniswahl zustehen würden. Auf Deutschland bezogen bedeutet dies, dass Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen in einem Bundesland erringt als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis in diesem Bundesland zustehen würden. Rein rechnerisch war dies für das Ergebnis der Bundestagwahl 2009 unerheblich. Auch ohne Überhangmandate hätte die Koalition die absolute Mehrheit, da der Bundestag dann nur 598 Abgeordnete umfassen und die absolute Mehrheit bei 300 Sitzen liegen würde. Die Koalition käme in diesem Fall auf 308 Sitze. Um zu klären, ob Überhangmandate in einem personalisierten Verhältniswahlrecht verfassungsgemäß sind, wurden mehrere Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Dieses has die bisherige Vergabe der Überhangmandate wegen des Phänomens des negativen Stimmgewichts für teilweise verfassungswidrig erklärte. Dem Gesetzgeber wurde zur Neuregelung eine Frist bis Juni 2011 eingeräumt, so dass zur Bundestagswahl 2009 noch einmal die alte Regelung toleriert wurde. Im September 2011 wurde eine Neuregelung verabschiedet, die aber zwischen den Parteien nach wie vor umstritten ist. |
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