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Politik und Zeitgeschichte
Finanzen

Schuldenbremse, Neuverschuldung und Zinslast des Bundes

     
Die Neuverschuldung des Bundes - Nettokreditaufnahme von 1990 bis heute

Nettokreditaufnahme des Bundes

Die Grafik zeigt die jährliche Nettokreditaufnahme (Schuldenaufnahme abzüglich Schuldentilgung) des Bundes in den vergangenen Jahren sowie die geplante Neuverschuldung bis 2015. Die Ist-Zahlen sind in roten Säulen, die Soll- bzw. Planungszahlen sind in gelben Säulen dargestellt. Die Säule für 2010 zeigt das ursprüngliche Soll in Höhe von 80,2 Mrd. Euro und das erwartete Ist in Höhe von 44,0 Milliarden Euro.

Die Neuverschuldung soll sich gemäß Finanzplan des Bundes bis 2015 wie folgt entwickeln:

  • 2011 - 48,4 Milliarden Euro (Soll gemäß Bundeshaushalt 2011 - erwartetes Ist ca. 22 Mrd. Euro)
  • 2012 - 26,1 Milliarden Euro (Bundeshaushalt 2012)
  • 2013 - 24,9 Milliarden Euro (Finanzplan des Bundes)
  • 2014 - 18,7 Milliarden Euro (Finanzplan des Bundes)
  • 2015 - 14,7 Milliarden Euro (Finanzplan des Bundes)

Die Grafik verdeutlicht anhand der kleiner werdenden gelben Säulen, dass die Neuverschuldung bis 2015 deutlich gesenkt werden soll, allerdings auch dann noch über der Neuverschuldung 2007 liegen wird. Details siehe Stichwort "Schuldenbremse" und Anmerkungen weiter unten.

Zinslast - die jährlichen Zinsausgaben des Bundes (Bundesschuld)

Zinsausgaben des Bundes

Die Grafik zeigt die Entwicklung der jährlichen Zinslast des Bundes, die sogenannte Bundesschuld. Das Ist (rote Säulen) wird mit dem ursprünglichen Soll (gelbe Säulen) verglichen.

Die Zinsausgaben werden gemäß Finanzplan des Bundes bis 2015 wie folgt prognostiziert (Zahlen gerundet):

  • 2011 - 35,4 Milliarden Euro
  • 2012 - 38,1 Milliarden Euro
  • 2013 - 42,4 Milliarden Euro
  • 2014 - 46,0 Milliarden Euro
  • 2015 - 49,1 Milliarden Euro

Deutlich wird, dass auch bei rückläufiger Neuverschuldung mittelfristig die jährlichen Zinsausgaben des Bundes steigen werden. Details siehe Anmerkungen weiter unten.

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Stichwort "Schuldenbremse"

1. Begriffsbestimmung

Die Schuldenbremse ist eine verfassungsrechtliche Regelung mit dem Ziel, die Staatsverschuldung Deutschlands zu begrenzen. Sie wurde im Grundgesetz verankert und verpflichtet Bund und Länder, grundsätzlich ausgeglichene Haushalte ohne Aufnahme von Krediten zu erstellen. Die Schuldenregel wurde von der Föderalismuskommission II Anfang 2009 beschlossen und macht Bund und Ländern ab 2011 verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits.

2. Eckpunkte

  • Beim Bund ist eine strukturelle Verschuldung (also eine nicht konjunkturbedingte jährliche Nettokreditaufnahme) nur noch in Höhe von maximal 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes zulässig (Beispiel siehe unten).
  • Für die Länder wird die Nettokreditaufnahme ganz verboten.
  • Für den Bund ist die Einhaltung der 0,35 % Grenze ab dem Jahr 2016 zwingend vorgesehen.
  • Für die Länder tritt das Verbot der Nettokreditaufnahme ab dem Jahr 2020 in Kraft.
  • Eine Ausnahmeregelung ist für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen (z.B. schwere Rezession) vorgesehen und soll die notwendige Handlungsfähigkeit des Staates zur Krisenbewältigung sichern.
  • Konjunkturellen Effekten soll besser Rechnung getragen werden: Eine konjunkturbedingte Erhöhung der Kreditaufnahme in Abschwungphasen muss in Aufschwungphasen auch wieder ausgeglichen werden.
  • Drohende Haushaltsnotlagen sollen künftig schneller erahnt und so besser bekämpft werden. Dazu wird ein Stabilitätsrat geschaffen, der die Haushalte von Bund und den einzelnen Ländern überwacht, Haushaltsnotlagen vermeiden soll und bei Bedarf ein Sanierungsverfahren einleiten kann.

3. Beispiel für 2016

Angenommen, das Bruttoinlandsprodukt 2016 beträgt 2.800 Mrd. Euro. Die maximal erlaubte strukturelle Neuverschuldung des Bundes wäre dann 0,35 % von 2.800 Mrd. Euro = ca. 10 Mrd. Euro.

  • Dies wäre zwar eine deutliche Reduzierung der Neuverschuldung im Vergleich zu heute, aber auch diese 10 Mrd. Euro neue Schulden würden zusätzlich auf den Schuldenberg des Bundes gehäuft und damit zu höheren Zinsaufwendungen führen.
  • Und Vorsicht: Zusätzlich zur strukturellen Neuverschuldung ist eine konjunkturbedingte Neuverschuldung erlaubt. Der Finanzplan des Bundes geht z.B. für 2015 von zusätzlichen Aufwendungen für "finanzielle Transaktionen" in Höhe von rund 5 Mrd. Euro aus. Auf unser Beispiel übertragen läge die Neuverschuldung dann bei insgesamt rund 15 Mrd. Euro.
  
   

Anmerkungen

1. Neuverschuldung (Nettokreditaufnahme)

Zur Erinnerung: Eine Verringerung der Neuverschuldung bedeutet lediglich, dass "weniger mehr" neue Schulden gemacht werden! Für jeden zusätzlichen Euro des staatlichen Schuldenbergs müssen Zinsen gezahlt werden. Wir bauen keine Schulden ab, wir reduzieren nur die Neuverschuldung, sprich Nettokreditaufnahme.

Rückblick: Die Neuverschuldung sollte ursprünglich bis 2011 auf Null Euro gesenkt werden. Die Chancen dafür standen gut, jedoch hatte die globale Wirtschafts- und Finanzkrise einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die reale Neuverschuldung für 2010 konnte im Vergleich zu dem angesetzten Soll in Höhe von 80,2 Milliarden Euro aufgrund der anspringenden Konjunktur zwar auf rund 44 Milliarden Euro nahezu halbiert werden, ist aber dennoch die höchste Nettokreditaufnahme in der Geschichte der Bundesrepublik.

Ausblick: Die innerhalb der Vorgaben der Schuldenbremse geplante Neuverschuldung des Bundes für 2015 wird noch immer höher liegen wird als die Neuverschuldung des Jahres 2007. Damit wächst auch der Schuldenberg der öffentlichen Hand kontinuierlich. Er hat 2010 bereits die 2 Billionen-Euro-Marke (2.000 Milliarden Euro) erreicht. Somit lasten heute auf jedem Bundesbürger rund 25.000 Euro Staatsschulden. Bis zum Jahr 2050 könnte der Schuldenberg auf gigantische 8 Billionen Euro steigen.

Hinweis: Wenn die Neuverschuldung (wie für 2010 und 2011 ursprünglich im Bundeshaushalt angesetzt) die veranschlagten Investitionen übersteigt, muss eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes" festgestellt werden.

2. Zinslast (Bundesschuld)

Zur Erinnerung: Die Zinslast versteckt sich im Bundeshaushalt hinter der sogenannten "Bundesschuld". Dahinter verbergen sich Zinsen, keine Tilgungen(!) - also Geld, dass durch den Schornstein raucht, ohne dass damit auch nur ein einziger Euro des Schuldenberges abgebaut würde. Natürlich werden regelmäßig Altschulden getilgt, jedoch ergibt sich per Saldo aufgrund der jährlichen Neuverschuldung ein langfristig steter Anstieg der Zinsausgaben.

Nach wie vor problematisch ist die Höhe der Zinslast. Nach wie vor muss der Bund fast 40 Milliarden Euro jährlich für den Zinsdienst aufwenden - d.h. Geld aufbringen, dass durch den Schornstein raucht, ohne dass damit auch nur ein einziger Euro des Schuldenberges abgebaut würde.

Rückblick: Bis einschließlich 2008 stiegen die Zinsausgaben moderat, aber stetig. Mit der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise profitierte der Bund zunächst von niedrigeren Zinssätzen. Der Bund konnte dadurch verstärkt "Umschulden", d.h. Kredite mit höheren Zinssätzen durch solche mit niedrigeren Zinssätzen ablösen. Die Zinsausgaben 2009 und 2010 konnten so deutlich gesenkt werden.

Ausblick: Ab 2011 ist wieder mit steigenden Aufwendungen zu rechnen, da zum einen die Zinssätze mit anspringender Konjunktur wieder steigen werden, zum anderen der Schuldenberg insgesamt auch bei niedriger werdender Neuverschuldung weiter steigt. Unsere Schätzung geht - in Anlehnung an den Finanzplan des Bundes - für 2015 von einer voraussichtlichen jährlichen Zinslast in Höhe von etwa 50 Milliarden Euro aus. Das dürfte dann etwa 15 % des Bundeshaushalts ausmachen.

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Stand: 02.12.2011